Es ist gar nicht so einfach, hier die Übersicht zu bewahren. Der rechtliche Rahmen unterliegt einem ständigen Wandel, sowohl im Bereich Energie als auch im Bereich Umwelt. Neue Gesetze wurden erlassen oder revidiert, die Unternehmen, Körperschaften und Privatpersonen mehr oder weniger stark betreffen. Auf Bundesebene sind hier insbesondere das CO2-Gesetz, das Klimagesetz und die Revision des Energiegesetzes zu nennen. Es ist zwar noch nicht alles entschieden, da einige Verordnungen noch verabschiedet werden müssen, dennoch ist es sinnvoll, sich mit den neuen Spielregeln auseinanderzusetzen.

Beginnen wir mit dem Energiegesetz. Dieses 2018 in Kraft getretene Rahmengesetz ist eine Totalrevision des Energiegesetzes von 1999. Das Ziel bestand darin, die 2017 durch das Volk angenommene Energiestrategie 2050 zu formalisieren. Auf jeden Fall ein erster Schritt. Durch das Gesetz wurde das «Gebäudeprogramm» aufgelegt, das Finanzhilfen bei energetischen Gebäudesanierungen bietet. Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer erhalten so finanzielle Anreize, Altbauten zu sanieren, indem sie beispielsweise die Wärmedämmung verbessern oder eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Das Programm ist mit einem Fonds von 450 Millionen Franken pro Jahr ausgestattet, die insbesondere aus den Einnahmen aus der CO2-Abgabe stammen.

Haben Sie gewusst? Etwa 45% des Gesamtenergieverbrauchs entfällt auf die rund 2,3 Millionen Schweizer Gebäude. Der Gebäudesektor ist daher für 33% der gesamten CO2-Emissionen verantwortlich.

Im September 2023 wurde eine Revision des Energiegesetzes im übergeordneten Rahmen angenommen: dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die Ziele im Bereich der Energieverbrauchssenkung wurden bekräftigt: Der Energieverbrauch pro Person und pro Jahr muss bis 2035 um 43% und bis 2050 um 50% im Vergleich zu 2000 gesenkt werden. Zudem muss der Stromverbrauch mithilfe neuer Effizienzmassnahmen um 2 TWh verringert werden, um die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten.

Auch beim Klimagesetz tut sich etwas. Die Revision des Gesetzes wurde im Juni 2023 durch das Volk angenommen («Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit»). Das Gesetz wird sehr wahrscheinlich Anfang 2025 in Kraft treten, zeitgleich mit der entsprechenden Verordnung. Die Details sind noch zu regeln. Festhalten lässt sich, dass dieses neue Gesetz, das sich aus dem 2017 ratifizierten Pariser Abkommen ableitet, die Senkung der Treibhausgasemissionen (d. h. des Erdöl- und Gasverbrauchs) sowie die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der Energiewende und der Dekarbonisierung vorsieht, ohne jedoch Verbote einzuführen.

Laut diesem Gesetz darf der Schweizer Immobilienbestand ab 2050 kein Treibhausgas mehr ausstossen. Damit dies gelingt, wird ein Spezialfonds in Höhe von 200 Millionen Franken pro Jahr (befristet auf 10 Jahre und zusätzlich zu dem im bestehenden Gebäudeprogramm vorgesehenen Betrag) die Eigentümerinnen und Eigentümer dabei unterstützen, von Öl- oder Gasheizungen (rund 900 000 Anlagen sind betroffen) zu klimafreundlichen Heizungen (z. B. Holz oder Wärmepumpe) zu wechseln. Eine gute Nachricht für alle, die zu 100% mit Strom heizen (nur ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen): Auch sie werden bei der Anpassung ihrer Heizung finanziell unterstützt werden. Denn Elektroheizungen sind nicht besonders energieeffizient. Durch ihren Austausch wird sich zudem die Versorgungssicherheit im Winter erhöhen lassen.

Auch Unternehmen müssen bis spätestens 2050 klimaneutral werden. Der Bund wird jährlich über einen Betrag in Höhe von 200 Millionen Franken (befristet auf 6 Jahre) verfügen, um Unternehmen zu unterstützen, die innovative, klimafreundliche Technologien oder Verfahren wie z. B. Hochtemperatur-Wärmepumpen oder Technologien zur CO2-Abscheidung nutzen.

Ab 2030 wird es nicht mehr möglich sein, Heizungen zu installieren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Zum Abschluss noch einige Worte zum CO2-Gesetz. Wie Sie wissen, hat das Volk 2021 darüber abgestimmt und es abgelehnt. Der Bundesrat hat seine Vorlage überarbeitet und einen neuen Entwurf eingereicht, der derzeit im Parlament hängig ist. Das Gesetz definiert die Klimapolitik des Landes für die Jahre 2025 bis 2030. Es sieht vor, dass die Reduktion der CO2-Emissionen zu etwa zwei Dritteln in der Schweiz und zu einem Drittel im Ausland erfolgt. Dieser neue Plan für den Kampf gegen das Treibhausgas betrifft insbesondere den Gebäudesektor und den Verkehr. Für die nächsten fünf Jahre stehen 4,1 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus der aktuellen CO2-Abgabe. Zum Teil handelt es sich dabei um die Mittel, mit denen das zuvor erwähnte Gebäudeprogramm finanziert wird.

Die Körperschaften werden es für die Ausarbeitung ihrer regionalen Energieplanungen nutzen können. Das Gesetz sieht zudem vor, Unternehmen von der CO2-Abgabe zu befreien, sofern diese eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Emissionen eingehen (die Befreiungsmöglichkeit ist derzeit auf einzelne Branchen beschränkt).

Wie erhält man Unterstützung?

Wie wir gesehen haben, werden Unternehmen, Körperschaften und Privatpersonen hohe Kredite für die Umsetzung der Energiewende gewährt. Wie aber kann man von den Finanzhilfen profitieren? Wer ist berechtigt? Hier einige Antworten dazu.

Für Unternehmen, Körperschaften und Privatpersonen, die weniger und effizienter Energie verbrauchen wollen, ist das Energiespar-Contracting (ESC) ein interessantes Instrument. Es erfordert weder umfangreiche Fachkenntnisse noch hohe Investitionen. Groupe E garantiert während der Vertragsdauer Energieeinsparungen. Dies ermöglicht den Kundinnen und Kunden eine bessere Planung ihrer Energiekosten.

Für Unternehmen gibt es noch ein weiteres Instrument: die Zielvereinbarungen. Diese Vereinbarungen werden zwischen einem Unternehmen, das sich zur Reduzierung seiner CO2-Emissionen verpflichtet, und dem Bund geschlossen. Erfüllt das Unternehmen die von ihm festgelegten Ziele, kann es die Rückerstattung der CO2-Abgabe (120 Franken pro Tonne CO2) oder des Netzzuschlags beantragen.

Aber das ist nicht alles. Auch das Programm ProKilowatt unterstützt Energieeffizienzmassnahmen, allerdings nur solche, die ohne Finanzhilfe nicht rentabel wären. Der gewährte Betrag kann sich auf bis zu 30% der Investitionskosten belaufen.

Neben der Unterstützung durch den Bund gibt es noch eine Reihe zusätzlicher Hilfen durch Kantone und Gemeinden, Energielieferanten wie Groupe E oder Banken. Einen Überblick je nach Wohnort finden Sie auf der Plattform von EnergieSchweiz.

Wie Sie sehen, unterliegt der politische und rechtliche Rahmen einem ständigen Wandel. Es gibt mehrere Förderinstrumente und -programme für Unternehmen, Körperschaften und Privatpersonen, die dazu beitragen sollen, die Energiewende zu beschleunigen. Das ist eine sehr gute Nachricht! Allerdings ist es nicht immer einfach, sich zwischen den Massnahmen auf Bundesebene, von denen einige hier beschrieben wurden, den kantonalen und den kommunalen Massnahmen zurechtzufinden. Falls Sie sich in Bezug auf ein Projekt zur energetischen Sanierung beraten lassen möchten, können Sie sich gern an uns wenden. Selbstverständlich erfolgt die Beratung völlig unverbindlich.

Texte : Communication